Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen,
hat das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965

Privatpersonen

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Erstellung privater Steuererklärungen (Einkommensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beratung bei Anträgen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld)
  • Führung von Rechtsbehelfen und Klagen vor der Finanzgerichtsbarkeit
  • Beratung zu der Wahl der Steuerklasse und zu der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
  • Vermögensberatung und Planung der Altersvorsorge

Gern überzeugen wir Sie in einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung von der Vorteilhaftigkeit einer fundierten steuerlichen Beratung und Planung. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!